II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFTSANBIETER

1. Allgemeines

Die Agentur bietet unter www.fincahotels.com eine Auswahl von Finca-, Land- und Boutique Hotels zur Buchung an.

2. Vertragserfüllung durch die Agentur

Die Agentur verpflichtet sich, die Unterkunft so optimal wie möglich auf dem Buchungsportal zu präsentieren, um möglichst viele Buchungen vermitteln zu können. Zu diesem Zweck wird die Internetseite sowie das Online Buchungs-System regelmäßig gewartet und auf dem neuesten technischen Stand gehalten. Weiterhin stellt die Agentur eine telefonische persönliche Buchungs- und Beratungshotline, über die sich Reisekunden vor einer Buchung umfangreich beraten können. Anfallende Kosten für diesen technischen und personellen Aufwand sind in der Provision enthalten.
Die Agentur verpflichtet sich, Buchungen oder Stornierungen dem Unterkunftsanbieter mitzuteilen.

a.) Hierzu sind sämtliche „Online-Buchungen“ und „Online-Stornierungen“ in der Nachrichten-Inbox des Zugangs für des Unterkunftsanbieters im Extranet hinterlegt. Zusätzlich kann eine Mitteilung per E-Mail erfolgen. Die Agentur stellt dem Unterkunftsanbieter zur Erfüllung der Vermittlungsleistung ein Extranet zur Verfügung.

b) Bei so genannten „Offline-Buchungen“ (nicht über die Internet Booking Engine generierte Buchungen) erfolgt zunächst eine manuelle Buchungsanfrage per E-Mail über unser Büro an den Unterkunftsanbieter. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, eine Buchungsanfrage innerhalb von zwei Stunden nach Absendung zu beantworten. Sofern eine „Offline-Buchung“ aufgrund eines zuvor übersandten „Offline-Angebots“ resultiert, wird dem Unterkunftsanbieter eine E-Mail mit allen buchungsrelevanten Daten per E-Mail übermittelt. Die Gültigkeit einer „Offline-Buchung“ wird erst mit Rückbestätigung des Unterkunftsanbieter an die Agentur erlangt. Hierfür gilt eine Frist von zwei Stunden als vereinbart.

Bei Streitigkeiten einer Offline-Buchung gilt nicht der Zeitpunkt, ab dem der Unterkunftsanbieter Kenntnis von einer Offline-Buchung erlangt hat, sondern, zu welchem Zeitpunkt eine Offline-Buchung durch die Agentur an den Unterkunftsanbieter übermittelt wurde. Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur bei stornierten Buchungen sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine grobe Pflichtverletzung durch die Agentur vor.

3. Datenpflege

Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen für die Zusammenarbeit an die Agentur zu übermitteln und diese Informationen bei Veränderungen (insbesondere Raten und Verfügbarkeiten) unverzüglich selbstständig im Extranet über den überlassenen Zugang zu aktualisieren. Dies kann über automatisiert z.B. via Channel-Manager-System (Konnentivpartner) oder manuell durch einen Mitarbeiter des Unterkunftsanbieters passieren. Die Agentur behält sich als Seitenbetreiber das Recht vor, die beschreibenden Informationen im Unterkunfts-Profil (nicht im Extranet!)“auf fincahotels.com ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung an den Unterkunftsanbieter zu verändern. Hiervon ausgenommen sind Raten, Stopsales und Verfügbarkeiten – hierfür ist ausschließlich der Unterkunftsanbieter via Extranet bzw. Konnektivpartner verantwortlich.
Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich,  die Agentur unverzüglich über Einschränkungen/Änderung der Qualität der Unterkunft zu informieren. (Z.B. bei Umbau/Veränderung der Unterkunft/Zimmer, Beendigung von speziellen Services etc.) Reklamationen die daraus resultieren, dass die Agentur im Voraus nicht über Einschränkungen/Änderungen informiert wurde, hat der Unterkunftsanbieter zu verantworten. Der volle Provisionsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.

Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, sein Reiseangebot gemäß der Darstellung auf www.fincahotels.com zu erfüllen, hinsichtlich Service, Zimmer- und Gebäudeausstattung sowie allgemeiner Objektbeschreibung. Sollte die Agentur feststellen, dass eine Unterkunft seine angebotenen Leistungen gemäß Beschreibung auf www.fincahotels.com nicht oder nur teilweise erfüllt, ist die Agentur berechtigt, abweichende Punkte aus dem Profil zu löschen, bis die angebotenen Leistungen  der Unterkunftsbeschreibung entsprechen. Sollte das Leistungsangebot einer Unterkunft dauerhaft nicht der dargestellten Beschreibung entsprechen, ist die Agentur berechtigt, das Angebot so zu ändern, dass die Unterkunftsbeschreibung den tatsächlichen Leistungen der Unterkunft entspricht. Im Wiederholungsfall ist die Agentur berechtigt, die Unterkunft vom Buchungsportal dauerhaft zu löschen. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, Änderungen im Leistungsangebot unverzüglich der Agentur mitzuteilen. Sollte der Agentur ein finanzieller Nachteil entstehen, weil das beworbene Leistungsangebot nicht dem tatsächlichen Leistungsangebot vor Ort entspricht, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter zur Zahlung der vollen Provision, auch wenn der vermittelte Gast vorzeitig abreist.

4. Preise und Verfügbarkeiten

Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, dass die bei der Agentur angebotenen Unterkünfte im Vergleich zu anderen Online-Buchungsportalen sowie der eigenen Internetseite immer zu den gleichen, besten verfügbaren Konditionen buchbar sind. Dies gilt sowohl für Preis als auch den Verkaufs- und Stornobedingungen. Der Unterkunftsanbieter sendet der Agentur die Raten und Verfügbarkeiten für den Zeitraum von einem Jahr im Voraus.
Für das Eintragen von Raten, Verfügbarkeiten und Schließzeiten in das Extranet ist der Unterkunftsanbieter selbst verantwortlich. Fehleingaben hat allein der Unterkunftsanbieter zu verantworten, auch wenn diese durch die Agentur im Auftrag des Unterkunftsanbieters erfolgten. Der Provisionsanspruch der Agentur bleibt bei Fehleingaben, die z.B. zu einem Overbooking führen, bestehen. Der Unterkunftsanbieter stellt die Agentur von allen Ansprüchen von Nutzern oder Gästen wegen falscher, unrichtiger oder irreführender Angaben zur Unterkunft, insbesondere zu Preisen und Verfügbarkeiten frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Nutzungsrechte

Der Unterkunftsanbieter überträgt der Agentur das inhaltlich, räumlich und medial unbeschränkte Nutzungsrecht für alle auf fincahotels.com und anderen Internetseiten der Mundillo Hotels GmbH sowie deren sämtlichen Social media Auftritten auf facebook, pinterest, instagram, linkedIn, twitter und künftigen hier noch nicht namentlich genannten Social Media Plattformen dargestellten
Informationen und Bilder. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages. Der Unterkunftsanbieter versichert, dass er Inhaber der unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen zur Verfügung gestellten Informationen und Bildern ist und dass der Nutzung und Veröffentlichung durch die Agentur entgegenstehende Rechter Dritter an den zur Verfügung gestellten Informationen und Bildern nicht bestehen. Der Unterkunftsanbieter stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die beiden Parteien räumen sich gegenseitig das Recht ein, das Logo des jeweils anderen Partners für Werbezwecke in allen Medien kostenfrei nutzen zu dürfen.

6. Vertragsdauer

Dieser Vermittlungsvertrag wird unbefristet geschlossen. Er hat eine Mindestdauer von einem Jahr, mindestens aber eine volle Saison. Der Vertrag kann nach der ersten vollen Saison jederzeit und von beiden Seiten ohne Fristen gekündigt werden. Bei einer Kündigung gilt als vereinbart, dass sämtliche offenen Buchungen seitens des Unterkunftsanbieters so durchgeführt werden, als würde der Vertrag bestehen. Die Agentur behält sich das ausdrückliche Recht vor, den Vertrag auch vor Ablauf des ersten vollen Jahres jederzeit und ohne Fristen zu kündigen, sollte die Unterkunft Mängel aufweisen, die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung aus Sicht der Agentur unmöglich machen.

Die Agentur hat ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn der Unterkunftsbetreiber der Agentur über Konnektivpartner bewusst höhere Preise übermittelt, als er es auf anderen oder eigenen Webseiten für die Unterkunft anbietet, sodass es der Agentur nicht mehr möglich ist, für die betroffene Unterkunft wettbewerbstaugliche Preise anzubieten.

7. Online-Buchungssystem / Extranet

Sämtliche Verfügbarkeiten und Stop-Sales werden vom Unterkunftsanbieter selbst im bereitgestellten Extranet von Hand eingetragen oder via eines angeschlossenen Konnektivpartners wie z.B. ein Channel-Management-System übertragen. Ebenso hinterlegt bzw. überträgt der Unterkunftsanbieter die buchbaren Zimmerkategorien und Zimmerpreise. Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, sämtliche Informationen im Extranet gewissenhaft zu pflegen und tagesaktuell zu halten. Hierzu gehören u.a.

- korrekte Zimmerpreise inkl. MwSt.
- buchbare Zeiträume und Zimmer
- bereits verkaufte Zeiträume und Zimmer (Stop Sales)
- Mindestaufenthaltsdauer (minLOS)
- Auto Close by Leadtime

Für die Datenerfassung erhält der Unterkunftsanbieter persönliche Zugangsdaten zum Extranet, welches über folgenden Link im Internet 24 Stunden an 7 Tagen die Woche an 24 Stunden erreichbar ist:

Hotel Log-In: admin.fincahotels.com

Der Unterkunftsanbieter oder ein Mitarbeiter erhält zu Vertragsbeginn eine persönliche Einweisung, um das Extranet bedienen zu können. Wenn der Unterkunftsanbieter bestimmte Daten im Extranet ändern möchte, er aber hierfür nicht autorisiert ist, muss er seine Änderungswünsche (Change Request) senden an: support(@)fincahotels.com
Für ein Change Request gilt eine Frist von 72 Stunden als vereinbart. Änderungen, die vom Unterkunftsanbieter an andere E-Mail Adressen an die Agentur verschickt werden, gelten als nicht zugestellt.

Sämtliche verfügbare Zimmer und Preise der Unterkunft kann der Reisekunde auf dem Reiseportal einsehen und auf Wunsch sofort online buchen. Sobald ein Reisekunde eine Buchung online auf fincahotels.com ausgelöst hat, bekommt der Unterkunftsanbieter die Buchung zugestellt in der Nachrichten-Inbox des Extranets. Die Buchung gilt mit dieser Zustellung als bindend. Zusätzlich kann eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgen. Eine Rückbestätigung an den Kunden oder an die Agentur ist nicht erforderlich, da die Buchung für den Unterkunftsanbieter rechtsverbindlich ist.

Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, sämtliche erhaltenen Online-Buchungen über fincahotels.com ausnahmslos anzunehmen. Aufgrund technischer Unsicherheiten bei der Übertragung von E-Mails kann die Agentur die Zustellung der Buchung per E-Mail grundsätzlich weder überprüfen noch garantieren. Die Wirksamkeit der Buchung bleibt hiervon unberührt. Bindend für die Buchung ist nicht die Zustellung der Buchung bzw. Stornierung per E-Mail sondern die Datenerfassung der Buchungen und Stornierungen in der Inbox des Extranet-Zugangs.  Sämtliche Informationen zu den Buchungen und Stornierungen sind zu finden in der Inbox des Menüs „Reports & Inbox“.

Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich weiterhin und sofern er nicht mit einem Channel Management System arbeitet, sämtliche verkauften Zeiträume der Unterkunft (egal, über welchen Anbieter ein Zimmer verkauft wurde) unverzüglich im Extranet einzutragen, um Overbookings zu vermeiden. Siehe hierzu auch den Abschnitt 10. „Stornierung von Buchungen durch den Unterkunftsanbieter wegen Overbooking“.

Wichtig bei der Übertragung von Daten via Konnektivpartner statt manueller Eingabe im Extranet:

Grundsätzlich ist ein Interface zwischen der Agentur und einem Konnektivpartner wie z.B. ein Channel Management System oder Hotel Reservierungssystem so konzipiert, dass die Agentur die erhaltenen Daten exakt spiegelt: Es werden demnach 1:1 die Daten im Extranet und auf der Buchungsstrecke abgebildet, die der Unterkunftsanbieter über ein CMS oder ähnliches System in das System der Agentur sendet. Für sämtliche Daten und Rechtsfolgen, die die Agentur über ein CMS oder ähnliches System erhält, ist allein der Unterkunftsanbieter verantwortlich. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, jede Buchung anzunehmen, auch wenn eine gegenüber dem Bucher bereits automatisch bestätigte Buchung aufgrund falscher Datenübermittlung via CMS oder ähnliches System Preisfehler aufweist, aber in seiner Sache rechtsgültig ist.

8. Absicherung von Buchungen/Änderung von Stornobedingungen

Der Buchungskunde zahlt mit der Buchung eine Anzahlung. Diese Anzahlung dient der teilweisen Absicherung der Buchung. Die Agentur erhebt keine Kreditkartendetails zur Absicherung der Buchung. Die Agentur händigt jedem Buchungskunden die Stornobedingungen des Unterkunftsanbieters mit der Buchung aus bzw. sind einzusehen im Hotelprofil und der Booking Engine. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, der Agentur die stets gültigen Stornobedingungen mitzuteilen bzw. diese saisonal zu ändern mittels Change Request. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Stornobedingungen ohne Rücksprache mit dem Unterkunftsanbieter jederzeit anzupassen, wenn auf Portalen von Mitbewerbern erkennbar ist, dass dort für den Reisekunden vorteilhaftere Verkaufs- oder Stornobedingungen veröffentlicht werden als auf fincahotels.com. Als Referenz gelten die auf booking.com veröffentlichten Stornobedingungen der Unterkunft, sofern die Unterkunft dort gelistet ist.

9. Stornierung von Buchungen durch den Reisenden

Anfallende Stornierungskosten des Unterkunftsanbieters sind ausschließlich dem Reisekunden in Rechnung zu stellen. Im Stornofall schreibt der Unterkunftsanbieter eine Stornorechnung auf den Namen des Reisekunden und händigt diese der Agentur inkl. der Bankdaten (IBAN & BIC Nummer) aus. Die Agentur leitet die Stornorechnung an den Reisekunden weiter. Eingehende Zahlungen werden dem Unterkunftsanbieter von der Agentur als „Weiterleitung Fremdgeld“ überwiesen, sofern keine Direktzahlung des Reisekunden an den Unterkunftsbetreiber erfolgt. Sämtliche Zahlungen von Reisekunden sind provisionspflichtig. Anfallende Provisionen werden vor Überweisung an den Unterkunftsbetreiber von der Agentur in Abzug gebracht.

Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung durch den Reisenden wird die Anzahlung auf die fälligen Stornierungskosten angerechnet und die fällige Differenz vom Gast gezahlt.  Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung des Reisenden verringert sich dadurch die vom Unterkunftsanbieter einzufordernde Stornogebühr um die Höhe der Anzahlung. Sämtliche Stornozahlungen von Reisenden sind provisionspflichtig. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die ursächliche Provisionsrechnung ausgebucht und an deren Stelle eine neue Provisionsrechnung erstellt, die der tatsächlichen Provision entspricht. Den Differenzbetrag zwischen ursächlicher und tatsächlicher Provision erhält der Unterkunftsbetreiber per Überweisung als „Weiterleitung Fremdgeld“.

Sofern eine Buchung fristgerecht  storniert wurde, erhält der Reisende seine Anzahlung zurück, der Provisionsanspruch erlischt und eine etwaige bereits ausgestellte Provisionsrechnung ausgebucht.

10. Stornierung von Buchungen durch den Unterkunftsanbieter wegen „Overbooking“

Sollte der Unterkunftsanbieter – aufgrund einer Pflichtverletzung - ein Overbooking haben und dem Gast zum gebuchten Anreisetag keine Unterkunft zur Verfügung stellen können, verpflichtet sich der Unterkunftsanbieter, dem Reisekunden eine Ersatzunterkunft in gleicher oder höherer Kostenhöhe und Qualität auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Unterkunftsanbieter nach Bekanntgabe des Overbookings zwei Stunden Zeit. Der Zeitpunkt der Buchung ist hierbei nicht von Relevanz.

Sollte es dem Unterkunftsanbieter nicht gelingen, in dieser Frist eine Ersatzunterkunft in gleicher oder höherer Kostenhöhe und Qualität zu beschaffen, wird die Agentur versuchen, dem Reisekunden eine Unterkunft ersatzweise zu beschaffen. Etwaige Mehrkosten für die Ersatzunterkunft trägt allein der ursprünglich Unterkunftsanbieter, auch wenn der Preis höher ist, als die ursprünglich vom Reisekunden gebuchte Reiseleistung. Bei Stornierung durch den Unterkunftsanbieter wegen „Overbooking“ ist der Unterkunftsanbieter zur Zahlung der entgangenen Agenturprovision verpflichtet.

11. Provisionsansprüche

Die Agentur ist von der Haftung angebotener Unterkunftsleistungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die volle Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, falls eine nicht oder nur teilweise zustande gekommene Reisebuchung auf einen Fehler des Unterkunftsanbieter zurück zu führen ist. Dasselbe tritt ein, falls ein Reisender gebuchte Leistungen des Unterkunftsanbieter vor Ort zu Recht reklamiert und hierdurch einen Nachlass auf den ursprünglichen Reisepreis vom Unterkunftsanbieter gewährt bekommt.

Auch ist die volle Provision fällig, sollte ein Reisekunde am Anreisetag oder während des gebuchten Aufenthaltes die Unterkunft wegen unzumutbarer Zustände (vorzeitig) verlassen müssen. Unzumutbare Zustände sind z.B. Unsauberkeit, beschriebene Reiseleistungen sind nicht vorhanden, Baulärm sowie andere Gründe, die eine vorzeitige Abreise rechtfertigen. Ausgenommen hiervon ist eine Leistungsstörung durch Unmöglichkeit.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise wegen vorgenannter Gründe ist der Unterkunftsbetreiber verpflichtet, die volle Anzahlung dem Gast auf der Endabrechnung gutzuschreiben.

12. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß "Datenschutzerklärung für Unterkunftsanbieter“ (gesonderte Anlage).

13. Änderungsvorbehalt

Die Agentur behält sich vor, die AGB für Unterkunftsanbieter jederzeit zu ändern, zu modifizieren, teilweise zu löschen oder zu modifizieren, sollte dies aus technischer oder rechtlicher Sicht oder zur Optimierung von Buchungsabläufen erforderlich sein. Über etwaige Änderungen wird die Agentur den Unterkunftsanbieter in Kenntnis informieren.

14. Salvatorische Klausel

Solle eine Klausel des Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht den übrigen Teil des Vertrages.

15. Vorrangige Gültigkeit

Im Falle von Übersetzungsfehlern zwischen der deutschen und landesspezifischen Vertragsversion gilt die deutsche Version vorrangig. Dieser Vertrag ist verfügbar in folgenden Sprachen: Deutsch, Spanisch, Englisch, Italienisch. Spanisch und Italienisch lediglich in Papierform.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Sitz der Agentur.

Diese "AGB für Unterkunftsanbieter" sind gemeinsam mit der "Datenschutzerklärung für Unterkunftsanbieter" zwingende feste Bestandteile des Kooperationsvertrags zwischen der Agentur und dem Unterkunftsanbieter.

Stand 05.02.2020