Tourismussteuer Balearen

Touristensteuer ab 01.07.2016 tritt in Kraft

Urlauber auf den Baleareninseln <link 124 - internal-link "Mallorca entdecken">Mallorca</link>, Menorca, Ibiza und Formentera müssen ab 01.07.2016 eine Tourismussteuer zahlen. Ähnlich wie die Kurtaxe in Deutschland sollen mit den Einnahmen ökologische Ziele sowie eine Optimierung der touristischen Infrastruktur umgesetzt werden, um den Ansturm der jährlichen Inselurlauber gerecht zu werden. Betroffen sind alle Urlaubsreisende der Balearen, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind allerdings von der Zahlung befreit. Ihr Vorteil bei Buchung eines <link 13 - internal-link "Öffnet Link im aktuellen Fenster">Fincahotels oder Landhotels</link> besteht darin, dass diese kleinen Hotels auf den Balearen am wenigsten von der Steuer betroffen ist, da die Balearen-Regierung mit der Tourismusabgabe insbesondere den Massentourismus im Auge hat.

Auf die Hotelklasse kommt es an

Wir raten jedem, diese Abgabe zu entrichten. Sie wird vom Hotelier gesondert in Rechnung gestellt. Achten Sie unbedingt darauf, was Ihnen das Hotel abrechnen will. So gibt es deutliche Unterschiede je nach Art des Hotels, Saison und Aufenthaltsdauer. Während der Hochsaison, die zwischen 01.05 und 31.10. besteht, zahlen Sie je nach Art des Hotel zwischen 1 und 2 € pro Person und Tag:

4+ Sterne Hotels und höher: 2,00 €
3+ und 4 Sterne Hotels: 1,50 €
Bis 3 Sterne Hotels: 1,00 €
Agroturismo und Landhotels: 1,00 €

jeweils zzgl. 10% MwSt.

Nachlässe und Rabatte

Ab dem 9. Urlaubstag zahlen Sie nur 50%, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe völlig befreit. In der Nebensaison zwischen 01.11. - 30.04. zahlen Sie ebenfalls nur 50%.

*** Update: Verdopplung der Gebühren ab Saison 2018 ***

Kaum eingeführt, wurde auch schon an der Preisschraube gedreht. So verlangt der spanische Staat ab März 2018 folgende Sätze der Ecotasa:

4+ und 5 Sterne Hotels und höher: 4,00 € (Nebensaison 1,00 €)
4 und 4+ Sterne touristische Appartements/Appartementhäuser: 4,00 € (Nebensaison 1,00 €)
3+ Sterne touristische Appartements/Appartementhäuser: 3,00 € (Nebensaison 1,00 €)
1-3 Sterne touristische Appartements/Appartementhäuser: 2,00 € (Nebensaison 1,00 €)
3+ und 4 Sterne Hotels: 3,00 € (Nebensaison 0,75 €)
Bis 3 Sterne Hotels/Ferienhäuser: 2,00 € (Nebensaison 0,50 €)
Agroturismo und Landhotels: 2,00 €

jeweils zzgl. 10% MwSt. Die vorgenannten Nachlässe und Rabatte werden weiterhin gewährt. Alle Angaben ohne Verpflichtung auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.